Einspruch gegen den Steuerbescheid: Ihr Wegweiser zur erfolgreichen Handhabung

Einspruch gegen den Steuerbescheid: Ihr Wegweiser zur erfolgreichen Handhabung

Ein nicht zufriedenstellender Steuerbescheid muss nicht das letzte Wort sein. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Einspruch einzulegen, denn auch das Finanzamt kann sich irren. Wie Sie Ihre Rechte geltend machen, Fehler korrigieren und Einspruch einlegen können, lesen Sie in unserem Artikel.

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Inhaltsverzeichnis

Die Fristen beim Einspruch gegen den Steuerbescheid

Sie haben jederzeit die Möglichkeit, gegen Ihren Steuerbescheid Einspruch einzulegen, was Sie jedoch nicht von eventuellen Nachforderungen des Finanzamts befreit.

Um einen Einspruch einzulegen, haben Sie nach Bekanntgabe des Steuerbescheids einen Monat Zeit. Ausschlagegeben dafür, ab wann der Monat zählt, ist das Datum, auf welches Ihr Steuerbescheid datiert ist, plus 3 Tage für die Bekanntgabefiktion (nach § 122 AO). Fällt das Ende dieser 3-Tages-Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag. Auf das Ende der 3-Tages-Frist rechnen Sie dann noch einen Monat (nach § 355 AO) drauf und kommen so zu dem Datum, bis zu welchem Sie Einspruch einlegen können. Wenn der Einspruch nicht innerhalb dieser Frist beim Finanzamt eingeht, ist er unwirksam und der Steuerbescheid kann nicht mehr verändert werden.

Beispiel: Der Steuerbescheid ist auf den 06.09.2023 datiert. Plus 3 Tage wegen der Bekanntgabefiktion wäre dann der 09.09.2023. Da in diesem Fall das Fristende der 3-Tages-Frist auf einen Samstag fällt, läuft die Frist erst am nächsten Werktag ab. In unserem Beispiel dann am 11.09.2023. Auf dieses Datum wird jetzt noch der Monat gerechnet und nach dieser Rechnung können Sie bis zum 11.09.2023 Einspruch einlegen.

Achtung: Wenn Sie einen Zahlungsaufschub wünschen, um einen Einspruch einzulegen, müssen Sie außerdem zusätzlich eine Aussetzung der Vollziehung beantragen. Ist dies geschehen, prüft das Finanzamt Ihre Einkommenssteuererklärung erneut. Ist Ihr Einspruch erfolgreich, bekommen Sie einen korrigierten Steuerbescheid. Bleibt das Finanzamt jedoch bei seiner Entscheidung, erhalten Sie eine formelle Einspruchsentscheidung und der nächste Schritt wäre ein Gerichtsverfahren.

Folgen eines Einspruchs: Was Sie erwarten können

Ein Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid führt dazu, dass das Finanzamt Ihre Steuererklärung erneut komplett durchgeht. Dies beinhaltet auch die Punkte, bei denen möglicherweise ein Fehler zu Ihren Gunsten vorliegt. Sobald das Finanzamt einen Fehler entdeckt, der Ihnen zum Nachteil wird, wird der Steuerbescheid entsprechend angepasst. Aber Vorsicht, während der Prüfung könnten auch weitere Fehler entdeckt werden, die bisher zu Ihrem Vorteil waren. In diesem Fall warnt das Finanzamt Sie vor einer potenziellen "Verschlechterung". Sie haben dann die Möglichkeit, Ihren Einspruch zurückzuziehen und den Status quo beizubehalten.

Angenommen, Sie haben Einspruch eingelegt, weil Ihre Werbungskosten vom Finanzamt nicht anerkannt wurden, was zu einer Steuererstattung von 700 EUR führen würde. Während der Prüfung bemerkt das Finanzamt jedoch einen Tippfehler bei den Spenden, welcher zu einer ungerechtfertigten Steuervergünstigung von 1.000 EUR geführt hat. Dies würde dazu führen, dass Sie trotz Ihres Einspruchs 300 EUR an das Finanzamt zurückzahlen müssten. Wenn Sie Ihren Einspruch zurückziehen, bleibt der ursprüngliche Steuerbescheid trotz seines Fehlers bestehen.

Wichtig: Es kann auch bereits einen laufenden Musterprozess beim Bundesfinanzhof geben, der Auswirkungen auf Ihren Fall haben könnte. In diesem Fall empfiehlt es sich, Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid einzulegen und das Finanzamt auf das laufende Verfahren hinzuweisen. Sie können auch beantragen, dass Ihr Fall bis zur Entscheidung im Musterprozess pausiert wird. Sie würden dann erst wieder etwas zu Ihrem Einspruch hören, wenn das Urteil gefällt wurde. Beachten Sie, dass das Einlegen eines Einspruchs gegen einen Steuerbescheid für Sie kostenfrei ist.

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