Haushaltsnahe Dienstleistungen: So bringen Sie Ihre Steuererklärung “auf Hochglanz”

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen? Wir klären, welche Dienstleistungen dazu zählen und wie sie in der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Unser Artikel informiert zudem über die Voraussetzungen für den Steuerabzug und zeigt Ihnen die steuerlichen Vorteile auf.

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Inhaltsverzeichnis

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Arbeiten, die im oder am Haus ausgeführt werden, beispielsweise von Haushaltshilfen, ambulanten Pflegediensten oder Handwerker:innen. Sie haben die Möglichkeit, die anfallenden Kosten in Ihrer Steuererklärung geltend zu machen und somit Ihre Steuerlast zu mindern.

Welche Steuerermäßigung können Sie bei haushaltsnahen Dienstleistungen erwarten?

Für alle nachgewiesenen Kosten, die im Zusammenhang mit einer haushaltsnahen Dienstleistung anfallen, können Sie eine Steuerermäßigung von 20 Prozent geltend machen. Der Betrag ist auf maximal 4.000 Euro pro Jahr begrenzt.  Häufig anerkannte Kosten im Zusammenhang mit haushaltsnahen Dienstleistungen sind beispielsweise die Anstellung mit Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung oder die Inanspruchnahme von Pflege- und Betreuungsleistungen.  

Hinweis: Für Ihre Ausgaben einer haushaltsnahen Dienstleistung im Rahmen eines Minijobs können Sie auch eine Steuerermäßigung erhalten. Diese beträgt 20 Prozent der tatsächlichen Kosten, höchstens jedoch 510 Euro pro Jahr.

Beispiele für begünstigte Dienstleistungen, sofern die Dienstleistungen von Selbstständigen erbracht werden, sind  

  • Gebäudereinigung
  • Fensterputzarbeiten
  • Schneeräumdienste
  • Hausmeisterdienste
  • Gartenpflege
  • Privat veranlasste Umzüge, die durch Umzugsspeditionen durchgeführt werden
  • Aufwendungen für die Tierbetreuung innerhalb des Haushalts.

Nicht absetzbar sind Dienstleistungen, bei denen die Entsorgung im Vordergrund steht, wie z. B. Müll- oder Abwassergebühren. Wenn die Entsorgung jedoch nur eine Nebenleistung darstellt (z. B. Grünschnittabfuhr bei der Gartenpflege), können sowohl der Lohnaufwand als auch die Entsorgungskosten abgesetzt werden.

Wer ist berechtigt, haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend zu machen?

Sollten Sie eine Person beschäftigen, die haushaltsnahe Dienstleistungen erbringt, können Sie von einer Steuerermäßigung profitieren. Diese wird direkt von Ihrer Steuer abgezogen. Auch Mieter können von der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen profitieren (z. B. Renovierung Ihrer Wohnung durch professionellen Malerbetrieb).

Diese Steuerermäßigung ist für alle haushaltsnahen Arbeiten anwendbar, die in Ihrem Haushalt innerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) durchgeführt werden. Die Kosten für Pflege- und Betreuungsdienste sind auch dann abzugsfähig, wenn sie in der Wohnung der zu pflegenden Person erbracht werden. Bei einer Unterbringung in einem Heim muss dieses Heim oder der Ort der ständigen Pflege innerhalb der EU oder des EWR liegen.

Beachten Sie: Wenn Sie Kosten für die Beschäftigung einer Person im Haushalt, für Betreuungs- oder Handwerkerleistungen als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend machen (z. B. Kinderbetreuung oder Reinigungsarbeiten in beruflich genutzten Räumen), ist der Abzug einer Steuerermäßigung nicht möglich.

Ohne Rechnung ist kein Abzug möglich!

Eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen ist, dass Sie eine Rechnung erhalten und die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers erfolgt ist. Dies kann durch Überweisung, Dauerauftrag, Verrechnungsscheck, Einzugsermächtigung oder Online-Banking geschehen. Bei Minijobs ist eine bargeldlose Zahlung nicht notwendig.

Welche Steuerermäßigung gibt es für Handwerkerleistungen?

Für handwerkliche Tätigkeiten können Sie ebenfalls eine Steuerermäßigung in Anspruch nehmen. Der Abzug beträgt 20 Prozent der Ausgaben, jedoch maximal 1.200 Euro pro Jahr. Diese Ermäßigung kann im Jahr der Zahlung geltend gemacht werden.

Absetzbare Kosten:

  • Arbeiten am Dach, an der Fassade, an Garagen, Reparaturen oder Austausch von Fenstern oder Türen und Bodenbelägen
  • Maler- und Tapezierarbeiten, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen sowie die Modernisierung des Badezimmers
  • Kosten für Mess- und Überprüfungsarbeiten (z.B. Dichtheitsprüfung einer Abwasserleitung)
  • Kosten für Dienstleistungen wie Arbeitslohn, Fahrt- und Maschinenkosten und die Kosten für Verbrauchsmittel

Nicht absetzbare Kosten:

  • Material- oder Warenkosten
  • Kosten für handwerkliche Leistungen
  • Kosten für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsgünstige Darlehen (z. B. von der KfW-Bank) oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.
Achtung: Bei energetischen Gebäudesanierungen (z. B. Wärmedämmung, Heizungsaustausch) können Sie alternativ die Steuerermäßigung gemäß § 35c EStG beantragen. Diese ist in der Regel höher, da hier auch Materialkosten berücksichtigt werden und ein höherer Höchstbetrag gilt.

Neubau oder förderfähige Erweiterung

Kosten im Rahmen einer Neubaumaßnahme (erstmalige Errichtung eines Haushalts bis zur Fertigstellung) sind nicht absetzbar. Ein Gebäude gilt dann als fertiggestellt, wenn alle wesentlichen Bauarbeiten abgeschlossen sind und der Bau so weit errichtet ist, dass das Beziehen der Wohnung zumutbar ist. Kosten für eine Maßnahme sind dann absetzbar, wenn sie im räumlichen Zusammenhang mit einem bestehenden Haushalt erbracht werden. Dazu zählen z. B. Restarbeiten am Haus, am Außenputz und an der Gartenanlage, die nach dem Bezug eines Neubaus anfallen.

Auch Kosten für eine Erweiterung, wie z. B. Anbau, Ausbau des Dachgeschosses oder Einbau einer Dachgaube, Bau eines Wintergartens, Errichtung eines Carports oder einer Garage, sind absetzbar.

Umzugsbedingte Renovierungen

Im Falle eines Umzugs in eine andere Wohnung können Sie eine Steuerermäßigung sowohl für Renovierungsarbeiten in Ihrer bisherigen als auch in Ihrer neuen Wohnung in Anspruch nehmen. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich der Höchstbetrag hierdurch nicht verdoppelt.

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