Fahrtkosten in der Steuererklärung: So nutzen Sie steuerliche Vorteile optimal!

Fahrtkosten steuerlich absetzen

Fahrrad, Auto, Bahn oder doch zu Fuß? Wie Sie zur Arbeit kommen, spielt für die Entfernungspauschale keine Rolle. Denn der Weg zur Arbeit kann steuerlich abgesetzt werden. Welche beiden Möglichkeiten es hierfür gibt, erfahren Sie hier.

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Inhaltsverzeichnis

Fahrtkosten geltend machen – diese Möglichkeiten gibt es

Um Fahrtkosten in der Steuererklärung geltend zu machen, stehen Ihnen grundsätzlich zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. Tatsächliche Kosten absetzen: Sie können Ihre tatsächlich entstandenen Kosten, wie zum Beispiel die Ausgaben für Ihre Fahrkarte, absetzen. Dies ist empfehlenswert, wenn Ihre Kosten höher sind als die Entfernungspauschale. In diesem Fall müssen Sie jedoch alle Kosten belegen und sollten daher alle Belege gut aufbewahren.
  2. Entfernungspauschale nutzen: Alternativ können Sie die Entfernungspauschale nutzen. Dabei können Sie Kilometer für den Weg zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer Arbeitsstelle pauschal ansetzen, unabhängig vom verwendeten Verkehrsmittel. Es spielt keine Rolle, ob Sie zu Fuß, mit dem Fahrrad, der Bahn, dem Auto oder anderen Transportmitteln zur Arbeit kommen.
Tipp: Die Berechnung der tatsächlichen Kosten lohnt sich in der Regel vor allem, wenn Sie beruflich viel unterwegs sind und ein relativ neues Auto besitzen, da Sie die Kosten für Ihr Auto abschreiben können.

Wie hoch ist die Entfernungspauschale?

Das Finanzamt erkennt pauschal 0,30 Euro pro Kilometer für einen einfachen Weg zwischen Wohnung und Arbeit als Werbungskosten an. Ab dem 21. Kilometer erhöht sich der Satz sogar auf 0,38 Euro. Die Entfernungspauschale ist auf einen Höchstbetrag von 4.500 Euro begrenzt ist.

Hinweis: Aufgrund des Energieentlastungspakets wurde die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer von 0,35 Euro auf 0,38 Euro erhöht. Diese Erhöhung gilt rückwirkend ab 2022 und ist bis 2026 befristet.

Berechnung der tatsächlichen Kosten für das gesamte Jahr

Falls die Entfernungspauschale für Sie nicht in Frage kommt, können Sie die tatsächlich entstandenen KFZ-Kosten für das gesamte Jahr berechnen. Gehen Sie dabei wie folgt vor:

Schritt 1: Sammeln Sie alle relevanten Kfz-Kosten der letzten 12 Monate, wie Reparaturen, Treibstoff, Pflege, Garagenmiete, Kfz-Steuer, Versicherungen usw. Vergessen Sie nicht, die Belege aufzubewahren! Bitte beachten Sie, dass Parkgebühren, Unfallkosten, Strafzettel oder Beiträge für Insassen- und Unfallversicherungen vom Finanzamt nicht berücksichtigt werden können.

Schritt 2: Berücksichtigen Sie die anteilige Abschreibung Ihres Autos. Bei einem Neuwagen wird der Kaufpreis über sechs Jahre verteilt. Bei gebraucht gekauften Fahrzeugen müssen Sie möglicherweise eine kürzere Nutzungsdauer berücksichtigen. Falls Sie Ihr Fahrzeug geleast haben, sind die Leasingsonderzahlung und die Leasingraten relevant statt der Abschreibung.

Schritt 3: Berechnen Sie Ihren Kilometersatz, also die Kosten pro gefahrenen Kilometer. Multiplizieren Sie diesen Satz mit der Anzahl der Kilometer, für die Sie Fahrtkosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen möchten.

Mit diesen Schritten können Sie Ihre Fahrtkosten genau ermitteln und optimal von steuerlichen Vorteilen profitieren. Zögern Sie nicht und rechnen Sie sorgfältig, um keine Euros ungenutzt zu lassen!

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