Homeoffice: Diese Kosten sind steuerlich absetzbar

Homeoffice: Diese Kosten sind steuerlich absetzbar

Seit Beginn der Coronapandemie hat das Arbeiten im Homeoffice stark zugenommen. Auch wenn die ursprünglich befristeten Steuervergünstigungen mittlerweile dauerhaft gelten, gibt es immer noch einige Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um Kosten von der Steuer absetzen zu können.

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Inhaltsverzeichnis

Homeoffice von der Steuer absetzen - so viel gibt's

Ab 2023 können Arbeitnehmer:innen, die im Homeoffice arbeiten, eine Homeoffice-Pauschale von bis zu 6 Euro pro Tag und insgesamt 1.260 Euro pro Jahr von ihren Steuern absetzen. Die Pauschale kann für bis zu 210 Tage im Jahr geltend gemacht werden, jedoch wird sie auf die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro (bis 31.12.2022: 1.200 Euro) angerechnet. Falls Ihre Werbungskosten insgesamt unter 1.230 Euro liegen, haben Sie keinen steuerlichen Vorteil durch die Homeoffice-Pauschale. Wenn Sie jedoch Ihr häusliches Arbeitszimmer steuerlich absetzen können, haben Sie in jedem Fall eine höhere steuerliche Entlastung, da die Homeoffice-Pauschale auf 1.260 Euro gedeckelt ist und Sie dadurch mehr Steuern sparen können. Ab 2023 kann die Homeoffice-Pauschale nicht mehr als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn die Arbeit im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung von einer Zweitwohnung aus erledigt wird.

Entfernungspauschale im Homeoffice

Fahrtkosten zwischen Ihrem Zuhause und der Arbeitsstätte können als Werbungskosten mit 0,30 Euro bis 0,38 Euro pro Kilometer abgesetzt werden, allerdings nur, wenn Sie tatsächlich zur Arbeit fahren. Wenn Sie aufgrund von Homeoffice nicht ins Büro fahren, können Sie die Entfernungspauschale nicht nutzen und dadurch höher besteuert werden. Besonders betroffen sind Arbeitnehmer:innen, die öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Wenn Sie also viel im Homeoffice arbeiten, könnte es sinnvoll sein, Ihr Jahresabonnement zu kündigen.

Homeoffice und Dienstwagen: Neue Regelungen und Auswirkungen

Sie haben einen Dienstwagen und arbeiten jetzt öfter von zuhause? Dann sollten Sie wissen, dass sich das auf die Berechnung der Privatnutzung Ihres Fahrzeugs auswirken kann.

Fahrtenbuchmethode

Wenn Sie ein Fahrtenbuch führen, um die private Nutzung Ihres Dienstwagens zu berechnen, können Sie vom Homeoffice profitieren. Denn je seltener Sie ins Büro fahren, desto weniger Fahrten müssen Sie als Privatnutzung versteuern. Für die Fahrten ins Büro können Sie übrigens nur die Entfernungspauschale absetzen. Das sind:

  • 0,15 Euro pro Kilometer bis 20 Kilometer
  • 0,19 Euro für jeden Kilometer über 20 Kilometer

Sind die Kosten für den Dienstwagen höher als die Entfernungspauschale, kann eine geringere Privatnutzung bedeuten, dass Sie weniger Steuern zahlen müssen.

Pauschale Ermittlung des Privatanteils

Es gibt auch eine pauschale Methode zur Berechnung der Privatnutzung. Dabei wird ein Prozent des Listenpreises Ihres Autos als Privatnutzung angenommen. Wenn Sie Ihren Dienstwagen in einem Monat nicht privat genutzt haben, müssen Sie auch keine Privatnutzung versteuern. Allerdings ist es schwierig, dem Finanzamt nachzuweisen, dass das Auto in dem betreffenden Monat gar nicht bewegt wurde. In den meisten Fällen müssen Sie also trotzdem die pauschale Privatnutzung versteuern.

Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung: Darauf kommt es steuerlich an

Die steuerliche Absetzbarkeit der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. So darf vom Arbeitgeber kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden und der genutzte Raum in der eigenen Wohnung muss nahezu ausschließlich beruflich und nur in untergeordnetem Umfang privat genutzt werden.

Wer sein häusliches Arbeitszimmer beispielsweise am Küchentisch oder im Schlafzimmer eingerichtet hat, kann die tatsächlich entstandenen Kosten nicht absetzen, erhält aber als Ausgleich die Homeoffice-Pauschale. Nutzen zwei Personen ein Arbeitszimmer für betriebliche oder berufliche Zwecke, ist dies unschädlich.

Zum Nachweis der beruflichen Nutzung empfiehlt es sich, Fotos vom Arbeitszimmer zu machen. Stellt das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit dar, können die tatsächlichen Kosten in voller Höhe geltend gemacht werden. Alternativ steht ab 2023 ein Pauschbetrag von 1.260 Euro zur Verfügung, der dem Höchstbetrag entspricht, der im Kalenderjahr für das häusliche Arbeitszimmer abgezogen werden kann.

Homeoffice-Pauschale vs. tatsächliche Kosten

Es ist gesetzlich festgelegt, dass die Homeoffice-Pauschale nicht genutzt werden kann, wenn bereits Kosten für ein Arbeitszimmer von der Steuer abgesetzt werden. Beide Möglichkeiten können somit nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.

Arbeitszimmerkosten: Ende der Deckelung auf 1.260 EUR

Die Kosten für das Arbeitszimmer konnten bis zum 31.12.2022 abgesetzt werden, wenn es nicht den Mittelpunkt der Tätigkeit bildete und kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand. Die Kosten waren jedoch auf 1.260 Euro pro Jahr begrenzt. Ab dem 1.1.2023 entfällt diese Regelung. Stattdessen können die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer geltend gemacht werden, was in der Regel keine Verschlechterung bedeutet. Denken Sie hier beispielsweise an Kosten für Bürostuhl und andere Büromaterialien, die Sie geltend machen können oder auch an den neu angeschafften Bildschirm für Ihre Online-Meetings.

Homeoffice und doppelte Haushaltsführung

Wenn Sie an einem anderen Ort als dem Ihrer ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhalten, entstehen Kosten für doppelte Haushaltsführung. Wenn Sie vorübergehend in Ihr häusliches Arbeitszimmer versetzt werden, verliert Ihr bisheriger Arbeitsort jedoch nicht gleich automatisch seine Eigenschaft als erste Tätigkeitsstätte – es sei denn, das Homeoffice wird dauerhaft eingerichtet.

Jedoch gilt zu beachten, dass ab dem Jahr 2023, wenn eine doppelte Haushaltsführung unterhalten wird, keine zusätzlichen Kosten für das Homeoffice mehr abziehbar sind, wie es das Einkommensteuergesetz festlegt. Wenn Sie mindestens einmal pro Woche nach Hause fahren, ändert sich an der steuerlichen Absetzbarkeit der Heimfahrten nichts. Fallen diese wöchentlichen Heimfahrten weg, verringert sich der abzugsfähige Betrag. Es wurde ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen? Dann Achtung: Es droht eine Einkommensteuernachforderung.

Arbeiten im Home-Office: Was sich steuerlich ändert

Bei der Arbeit im Homeoffice fällt die Entfernungspauschale weg. Dafür können nun die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer abgesetzt werden. Auch nicht erstattete Anschaffungen für das häusliche Arbeitszimmer sowie ein höherer beruflicher Anteil an Telefon- oder Internetkosten können abgesetzt werden. Da die erste Tätigkeitsstätte durch die Arbeit im Homeoffice unverändert bleibt, können die Kosten der doppelten Haushaltsführung weiterhin geltend gemacht werden, sofern mindestens eine Heimfahrt pro Woche stattfindet. Zu beachten ist jedoch, dass ab dem 1. Januar 2023 im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung keine Entfernungspauschale mehr geltend gemacht werden kann.

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