Kindergeld oder Kinderfreibetrag: Was ist die bessere Wahl für Eltern?

Kindergeld vs Kinderfreibetrag

Als Eltern steht man vor vielen finanziellen Entscheidungen und eine davon betrifft die Unterstützung vom Staat: Kindergeld oder Kinderfreibetrag? In diesem Artikel werden wir die Unterschiede und Vorteile beider Optionen beleuchten.

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Inhaltsverzeichnis

Was ist Kindergeld?

Kindergeld ist eine monatliche finanzielle Unterstützung, die Eltern vom Staat erhalten. Es soll die erhöhten Kosten decken, die mit der Aufzucht eines Kindes verbunden sind. Das Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt und richtet sich nach der Anzahl der Kinder.

Höhe des Kindergeldes

Das Kindergeld beträgt unabhängig von der Anzahl der Kinder ab Januar 2023 einheitlich 250 Euro pro Monat und Kind.

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Anspruch auf Kindergeld haben folgende Personengruppen:

  • Eltern, die in der Bundesrepublik Deutschland wohnen und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind
  • EU-Ausländer:innen, die zeitweise in Deutschland leben und hier arbeiten (z.B. Saisonarbeitende), wenn sie (auf Antrag) als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden können.

Keinen Kindergeldanspruch haben jedoch geduldete Ausländer:innen, die zur vorübergehenden Dienstleistung in die Bundesrepublik Deutschland entsandt werden oder im Rahmen von Werkverträgen tätig sind.

Für welche Kinder bekomme ich Kindergeld?

Sie erhalten Kindergeld für

  • Kinder, die mit Ihnen im ersten Grad verwandt sind (leibliche Kinder, Adoptivkinder),
  • Pflegekinder
  • Kinder des Ehegatten:in (Stiefkinder), die in Ihren Haushalt aufgenommen sind.

Großeltern können Kindergeld für Enkelkinder erhalten, die in ihren Haushalt aufgenommen wurden, wenn die leiblichen Eltern darauf verzichten. Vollwaisen und Kinder, bei denen der Aufenthalt der Eltern unbekannt ist, haben unter Umständen Anspruch auf Kindergeld für sich selbst.

Voraussetzung ist, dass das Kind seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, einem EU- oder EWR-Staat (Island, Liechtenstein, Norwegen) hat.

Was ist der Kinderfreibetrag?

Der Kinderfreibetrag hingegen ist ein steuerlicher Freibetrag, der Eltern gewährt wird. Er ermöglicht es, das zu versteuernde Einkommen zu senken und somit die Steuerlast zu reduzieren. Der Kinderfreibetrag umfasst den sächlichen Kinderfreibetrag und den Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung (BEA) eines Kindes.

Der Kinderfreibetrag für jedes zu berücksichtigende Kind beträgt:

  • 2023: 6.024 Euro (3.012 Euro pro Elternteil)
  • 2024: 6.612 Euro (3.3062 Euro pro Elternteil)

Der Freibetrag für die Betreuung, Erziehung oder Ausbildung beträgt:

  • 2.928 Euro (1.464 Euro pro Elternteil)

Kindergeld oder Kinderfreibetrag – was lohnt sich mehr?

Grundsätzlich gilt: dass Sie nur Anspruch auf eins von beidem haben. Entweder das monatliche Kindergeld oder den Kinderfreibetrag.

Was sich mehr lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren wie z. B. Ihrem Einkommen ab. Damit Sie nicht selbst rechnen müssen, übernimmt die Prüfung das Finanzamt für Sie. In der sogenannten „Günstigerprüfung“ prüft das Finanzamt automatisch bei Abgabe der Steuererklärung, welche Option für Sie die bessere Wahl ist: Kindergeld oder Kinderfreibetrag.

Wenn das Finanzamt feststellt, dass der Kinderfreibetrag sich für Sie mehr lohnt, erhalten Sie die Differenz zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag als Steuererstattung.

Hier ein Beispiel: Im Jahr 2020 haben Ben und Mona 2.448 Euro Kindergeld für ihren Sohn erhalten. Sie reichen ihre Steuererklärung mit dem Anlage-Kind-Formular ein. Das Finanzamt prüft, ob der Kinderfreibetrag für sie günstiger ist. Das Ergebnis: Für Can und Julia ist der Kinderfreibetrag vorteilhafter. Sie erhalten eine Steuererstattung in Höhe von 494 Euro. Diese Berechnung ergibt sich aus dem Kinderfreibetrag von 2.942 Euro abzüglich des bereits erhaltenen Kindergelds von 2.448 Euro.

Wie lange erhalte ich die Kinderfreibeträge?

Normalerweise haben Sie Anspruch auf den Kinderfreibetrag bis zum 18. Geburtstag Ihres Kindes. Danach gelten bestimmte zusätzliche Voraussetzungen, um den Freibetrag weiterhin zu nutzen:

Wenn Ihr Kind keiner Beschäftigung nachgeht und in Deutschland arbeitssuchend gemeldet ist, steht Ihnen der Kinderfreibetrag bis zum 21. Lebensjahr Ihres Kindes zu.

Wenn Ihr Kind weiterhin studiert, sich in Ausbildung befindet, ein Freiwilliges Soziales Jahr absolviert oder beispielsweise als Entwicklungshelfer im Ausland tätig ist, haben Sie Anspruch auf die Freibeträge bis zum 25. Geburtstag Ihres Kindes.

Wenn Ihr Kind aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen, haben Sie unabhängig vom Alter des Kindes Anspruch auf den Kinderfreibetrag. Die Behinderung muss allerdings vor dem 25. Geburtstag des Kindes eingetreten sein.

Kinderfreibetrag und Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und unverheiratete Eltern

Als alleinerziehende oder unverheiratete Eltern haben Sie ebenfalls Anspruch auf den Kinderfreibetrag. Ihnen steht die Hälfte des Kinderfreibetrags und die Hälfte des Freibetrags für die Betreuung, Erziehung und Ausbildung des Kindes zu.

Zusätzlich haben Sie als alleinerziehende:r oder unverheiratete:r Elternteil Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Dieser wurde im Jahr 2020 mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz erhöht und beträgt seitdem 4.260 Euro. Jedes weitere Kind in Ihrem Haushalt erhöht den Entlastungsbetrag jährlich um 240 Euro.

Sie können den Entlastungsbetrag einfach über das Anlage-Kind-Formular in Ihrer Steuererklärung beantragen. Wenn Sie als Alleinstehende:r der Steuerklasse II zugeordnet sind, wird der Entlastungsbetrag bereits im laufenden Jahr beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.

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