Lottogewinn und Steuern: Sind Glücksspielgewinne steuerpflichtig?

Freude bei Lottogewinn

Ein Lottogewinn ist eine schöne Sache – und vor dem Finanzamt erstmal steuerfrei. Warum das aber nur auf Zeit gilt und welche steuerlichen Besonderheiten zu beachten sind, erklären wir in diesem Artikel.

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Inhaltsverzeichnis

Im Lotto gewonnen? Was Sie steuerlich jetzt beachten sollten:

Sie haben den Jackpot geknackt oder im Lotto gewonnen, dadurch einen großen Gewinn erhalten und jetzt Sorge vor der Steuerabrechnung? Doppelt Glück gehabt! Gewinne aus Glücksspielen sind in Deutschland zunächst steuerfrei, sie gelten als „nicht steuerbar“. Der Grund dafür ist, dass sie nicht zu den sieben Einkunftsarten zählen, auf die der Staat Einkommensteuer erhebt. Das bedeutet, dass Wett- und Lottogewinne zunächst steuerfrei sind.  

Aber Achtung: Beziehen Sie regelmäßige Einkünfte in beträchtlichen Höhen? Dann sieht die Situation anders aus, genauso mit Gewinnen, die auf einem Wett- oder Lottogewinn erwachsen. Auch Mieteinnahmen zählen dazu.

Lottogewinn teilen: Beachten Sie die Schenkungssteuer

Ihr Lottoglück mit anderen zu teilen kann schön sein, sollte jedoch wie die meisten finanziellen Schenkungen gut durchdacht sein. Wenn Sie einen Teil Ihres Gewinns verschenken möchten, müssen Sie die Schenkungssteuer berücksichtigen. Diese ist ab einem bestimmten Freibetrag fällig und von dem:der Beschenkten zu zahlen. Die Höhe des Freibetrags hängt vom Verwandtschaftsgrad zwischen Schenkenden und Beschenkten ab. Bei Schenkungen an die eigenen Kinder beträgt der Freibetrag beispielsweise 400.000 Euro. Bis zu diesem Betrag sind Schenkungen steuerfrei.

Berufsspieler:innen und Investition des Spielgewinns: steuerliche Besonderheiten

Gelegenheitsspieler:innen sind nicht verpflichtet, ihre Lottogewinne zu versteuern. Bei Berufsspieler:innen sieht das anders aus. Auch wenn man den Gewinn investiert, kann es zu steuerlichen Maßnahmen kommen. Deshalb sollten Sie sich hier genau informieren.

Berufsspieler:in: Spielgewinn als regelmäßige Einnahmequelle

Werden Gewinne regelmäßig und in signifikanter Höhe erzielt, werden sie zu einer ernsthaften Einnahmequelle vergleichbar mit einem Arbeitnehmer- oder Selbstständigeneinkommen. Einige Berufsspieler:innen sind damit schon vor Gericht gescheitert. Sie haben über Jahre hinweg an Turnieren, Cash-Games und Online-Veranstaltungen teilgenommen und viel gewonnen.

Die Gerichte bestätigten in vielen Fällen nicht nur die vom Finanzamt festgelegte Einkommensteuerpflicht auf die erzielten Gewinne, sondern sahen auch die Besteuerung der Umsätze als gerechtfertigt an (z. B. Finanzgericht Münster, Az. 15 K 798/11 U). Aus Sicht der Gerichte wurden die betroffenen Profispieler:innen wie Unternehmer:innen behandelt, mit allen damit verbundenen einkommens- und umsatzsteuerlichen Folgen.

Investition des Spielgewinns: Gewinne aus dem Gewinn erzielen

Ihren einmaligen Lottogewinn müssen Sie nicht versteuern. Dennoch sollten Sie die mittel- und langfristigen steuerlichen Auswirkungen nicht aus dem Blick verlieren. Dies liegt daran, dass Sie zwar keine Einkommensteuer auf den eigentlichen Wett- oder Lottogewinn zahlen müssen, jedoch auf die Erträge, die Sie in den kommenden Jahren aus Ihrem Gewinn erzielen. Wenn Sie Ihren Lottogewinn in Immobilien investieren und Mieteinnahmen erzielen, müssen Sie diese versteuern. Das gilt für alle anderen steuerpflichtigen Einnahmen, zum Beispiel Zinsen oder Dividenden. Auch Gewinne aus einer Beteiligung oder Firma sind steuerpflichtig.

Tipp: Bei großen Lottogewinnen ist es immer ratsam, sorgfältig zu überlegen, wie Sie das Geld mittelfristig investieren und steueroptimiert anlegen können. In diesem Zusammenhang kann es steuerlich vorteilhaft sein, einen Profi wie eine:n Vermögens- oder Steuerberater:in zu konsultieren.

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