Einkommenssteuererklärung: für wen ist sie Pflicht und für wen ist sie freiwillig?
In Deutschland ist jede:r zweite Arbeitnehmer:in dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Doch gerade wenn keine Pflicht besteht, lohnt sich die Abgabe der Steuererklärung besonders, wenn bestimmte persönliche steuerliche Situationen vorliegen.
Pflichtveranlagung: Wann ist eine Steuererklärung erforderlich?
Das Finanzamt erwartet normalerweise dann eine Einkommensteuererklärung, wenn es befürchtet, dass zu wenig Steuern gezahlt wurden. Es gibt jedoch bestimmte Fälle, in denen die Abgabe einer Steuererklärung Pflicht ist. Diese Situationen gelten vor allem für Arbeitnehmer:innen, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind verheiratet, haben Arbeitslohn bezogen, und haben die Steuerklasse V
- Sie haben die Steuerklasse VI.
- Sie oder Ihr Ehepartner:in haben Freibeträge in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM), früher als Lohnsteuerkarte bekannt, eintragen lassen.
- Sie haben neben Ihrem Gehalt weitere Einkünfte aus Kapitalerträgen, Vermietung oder Verpachtung
- Sie haben steuerfreie Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld usw.) von mehr als 410 Euro im Jahr erhalten.
- Sie haben von mehreren Arbeitgebern Lohn erhalten, der nicht pauschal versteuert wurde.
- Sie haben eine Abfindung erhalten, und Ihr Arbeitgeber hat beim Abzug der Lohnsteuer die für Sie günstige Fünftelregelung angewendet.
- Sie haben keinen Wohnsitz in Deutschland, lassen sich aber als fiktiv unbeschränkt steuerpflichtig behandeln.
- Sie haben einen Verlustvortrag aus den Vorjahren,
- Sie haben eine:n beschränkt steuerpflichtige:n Ehepartner:in, der:die im EU-Ausland lebt, in Ihren ELStAM-Daten eintragen lassen.
- Sie sind Arbeitnehmer:in, Ihre Ehe wurde geschieden (oder Ihr Ehepartner ist verstorben), und Sie haben im selben Jahr wieder geheiratet.
Wenn Sie eine oder mehrere dieser Voraussetzungen erfüllen, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben. Dies ist wichtig, um Ihre steuerlichen Pflichten zu erfüllen und mögliche Steuervorteile oder Erstattungen nicht zu verpassen.
Lohnt sich eine Steuererklärung, wenn keine Pflicht besteht?
Die Erstellung einer Einkommensteuererklärung in Deutschland ist oft unbeliebt und erscheint kompliziert. Viele Arbeitnehmer:innen entscheiden sich daher dafür, den jährlichen Stress mit dem Finanzamt zu vermeiden, wenn sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Finanziell betrachtet ist dies jedoch in den meisten Fällen die falsche Entscheidung. Bei einer Antragsveranlagung (freiwillige Abgabe einer Steuererklärung) erhalten in etwa 9 von 10 Fällen Arbeitnehmer:innen eine Steuererstattung. Das bedeutet: Die Steuererklärung lohnt sich besonders dann, wenn Sie nicht zur Abgabe verpflichtet sind, sondern diese freiwillig einreichen!
Die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung kann vor allem dann von Vorteil für Sie sein, wenn Sie hohe individuelle Ausgaben hatten, die Sie in der Steuererklärung geltend machen können. Der Grund dafür: das Finanzamt berücksichtigt bei sämtlichen steuermindernden Ausgaben (z. B. Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, außergewöhnliche Belastungen sowie Mitgliedsbeiträge und Spenden) nur pauschale Sätze oder Freibeträge. Übersteigen Ihre Wenn Ihre individuellen steuerlich absetzbaren Ausgaben diese Pauschbeträge, können diese nur berücksichtigt werden, wenn Sie eine Einkommensteuererklärung einreichen. Das bedeutet: Wenn Sie wegen hoher individueller Ausgaben eine Steuererstattung erhalten möchten, müssen Sie eine Steuererklärung einreichen.
Praxistipp: Eine freiwillige Abgabe der Steuererklärung verpflichtet in Zukunft nicht automatisch zu weiteren Abgaben. Sie können sich jedes Jahr neu entscheiden, ob Sie die Steuererklärung beim Finanzamt einreichen wollen oder nicht.
Übersicht: Abgabefristen für die Steuererklärung
Längere Abgabefristen durch eine freiwillige Steuererklärung
Ein weiterer Vorteil der freiwilligen Steuererklärung liegt in den längeren Abgabefristen. Wenn Sie freiwillig eine Steuererklärung abgeben, haben Sie 4 Jahre Zeit die Steuererklärung einzureichen. Das bedeutet, die Steuererklärung für das Jahr 2022 muss spätestens bis zum 31.12.2026 beim Finanzamt eingereicht werden. Bei Verlustvortrag verlängert sich die Abgabefrist sogar auf 7 Jahre.
Praxistipp: Erreicht die freiwillige Steuererklärung das Finanzamt erst nach Ablauf der Verjährungsfrist, wird sie nicht mehr bearbeitet. Sie sollten die Verjährungsfrist also nicht versäumen!
Welche Möglichkeiten der Entlastung gibt es bei einer Steuererklärung?
Wenn Sie sich eines Teils der Arbeit beim Ausfüllen der Steuerformulare entledigen wollen, gibt es drei Möglichkeiten, wie Sie dennoch Aussicht auf eine Steuererstattung haben:
Steuersoftware: Zahlreiche Programme unterstützen Sie inhaltlich und organisatorisch beim Ausfüllen Ihrer Steuererklärung und sind zudem kostengünstig. So vergessen keine abzugsfähigen Kosten und sind auf der sicheren Seite.
Steuerberater:in: Bei komplexeren Steuerfällen, die sich durch Nebeneinnahmen, Zweitwohnsitz etc. ergeben können, kann der Gang zur Steuerkanzlei ratsam sein. Der:Die Steuerberater:in kennt die Zusammenhänge (z. B. Wahlmöglichkeiten oder die Voraussetzungen, die für die Anerkennung eines Arbeitszimmers gelten) und kann Sie kompetent unterstützen.
Lohnsteuerhilfevereine: Wenn Ihre Steuererklärung nicht zu komplex ist, können Sie sich auch an Lohnsteuerhilfevereine wenden. Diese bieten zwar nicht die individuelle Beratungstiefe einer Steuerberatung, sind aber erheblich günstiger.
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