Übungsleiterpauschale: Was Sie über steuerfreies Ehrenamt wissen müssen
Personen, die ehrenamtlich und nebenberuflich beispielsweise als Ausbilder:in, Trainer:in oder Dozent:in tätig sind, können die steuer- und sozialabgabenfreie Übungsleiterspauschale von bis zu 3.000 Euro pro Jahr von der Steuer absetzen. Dieser Vorteil gilt jedoch nur unter bestimmten Bedingungen. Erfahren Sie hier, wie sie von der Übungsleiterpauschale in der Steuererklärung profitieren.
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