Steuerbescheid überprüfen, Fehler vermeiden und Einspruch einlegen.

Steuerbescheid überprüfen, Fehler vermeiden und Einspruch einlegen.

Sie sind mit Ihrem Steuerbescheid unzufrieden und möchten Einspruch einlegen? Damit sind Sie nicht allein. Jeder fünfte Steuerbescheid in Deutschland ist nach Angaben des Bundes der Steuerzahler fehlerhaft! Wir erklären, wie Sie das Maximum aus ihrer Steuererklärung herausholen, Einspruch einlegen und ihre Angabe prüfen können.

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Inhaltsverzeichnis

Sie haben Ihre Steuererklärung abgeschlossen und den Steuerbescheid erhalten? Laut einer Statistik des Bundes der Steuerzahler ist jeder fünfte Steuerbescheid fehlerhaft – darunter fallen nicht nur Fehleinschätzungen der Beamt:innen, sondern auch Zahlendreher oder falsch übertragene Lohnsteuerdaten. Bevor Sie sich also auf einer abgeschlossenen Steuererklärung ausruhen, sollten Sie Ihren Steuerbescheid überprüfen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie dies tun können und dadurch Ihre steuerlichen Angelegenheiten selbst in die Hand nehmen können.

So ist der Steuerbescheid aufgebaut – die erste Seite

Der Steuerbescheid folgt immer dem gleichen Schema und ist in drei Teile gegliedert. Auf der ersten Seite finden Sie alle Informationen zu Ihnen und Ihrem zuständigen Finanzamt. Diese sind unter anderem:

  • Ihr Name
  • Ihre Adresse
  • Ihre Kontodaten
  • Ihre Steuer-ID
  • Die Adresse des Finanzamts usw.

An dieser Stelle wird auch angegeben, um welche Steuerart es sich handelt (in Ihrem Fall Lohn- oder Einkommensteuer) und für welches Steuerjahr der Einkommenssteuerbescheid ist. Zudem wird dort festgehalten, wie hoch Ihr zu versteuerndes Einkommen nach Einschätzung des Finanzamts ist und wie viel davon bereits bezahlt wurde. Wenn das Finanzamt bereits mehr Lohnsteuer erhalten hat als es sollte, erkennen Sie das in der Regel an dem Satz "mithin sind zu viel entrichtet".

Überblick über den Steuerbescheid – die zweite Seite

Auf der zweiten Seite Ihres Steuerbescheids finden Sie unter "Besteuerungsgrundlagen" eine detailliertere Berechnung Ihres zu versteuernden Einkommens. Hier listet das Finanzamt alle Einnahmen (Bruttoarbeitslohn usw.) und Ausgaben (Werbungskosten, Entfernungspauschale, Kosten für Arbeitsmittel usw.), die in die Berechnung Ihrer Einkommensteuer eingeflossen sind. Sie sehen hier sofort, ob das Finanzamt alle von Ihnen in der Steuererklärung angegebenen Kosten auch im Steuerbescheid berücksichtigt hat. Entdecken Sie hier einen Fehler, sollten Sie sich den dritten Teil des Steuerbescheids genauer ansehen.

Überblick über den Steuerbescheid – der dritte Teil

Im dritten Teil des Steuerbescheids, den "Erläuterungen", begründet das Finanzamt seine Entscheidungen. Auch hier lohnt sich ein genauer Blick. Sie finden dort - mehr oder weniger klar und detailliert - welche Ausgaben, Ansätze oder Pauschalen nicht anerkannt wurden mit Begründung. Auch wann und wie Sie gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen können, erfahren Sie an dieser Stelle im Steuerbescheid.

Gegen die Vorläufigkeit Ihres Steuerbescheids (oder einzelner Punkte) müssen Sie keinen Einspruch einlegen. Das bedeutet lediglich, dass zu einem bestimmten Thema, das auch Ihre Steuererklärung betrifft, ein Verfahren beim Bundesfinanzhof (BFH), Bundesverfassungsgericht (BVerfG) oder Europäischen Gerichtshof (EuGH) läuft. Wenn das Urteil zu Ihren Gunsten ausfällt, ändert das Finanzamt automatisch den Bescheid und erstattet Ihnen Steuern; wenn es zugunsten des Finanzapparates ausfällt, wird der vorhandene Steuerbescheid rechtskräftig.

Fehler im Steuerbescheid: Das sollten Sie überprüfen!

Wie bereits erläutert macht auch das Finanzamt gelegentlich Fehler – sowohl inhaltliche als auch formale – weshalb Sie ihren Steuerbescheid auf Fehler korrigieren sollten. Bei inhaltlich strittigen Entscheidungen sollten Sie in der Regel Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen. Einfach zu korrigierende Fehler (Zahlendreher, Rechenfehler oder falsche Angaben zu Ihnen oder Ihren Lohnsteuerabzugsmerkmalen) können Sie meist mit einem Berichtigungsantrag einfach korrigieren. Die folgende Checkliste zeigt Ihnen häufige Fehlerquellen und gibt Ihnen Tipps, wie Sie mit Ihrem Steuerbescheid umgehen sollten:

  • Überprüfen Sie Ihre persönlichen Daten im Steuerbescheid (insbesondere Bankverbindung und Steuerabzugsmerkmale).
  • Wurden alle Freibeträge (z. B. für Kinder) berücksichtigt?
  • Stimmt "Gesamtbetrag der Einkünfte" (Summe aller Einnahmen minus Werbungskosten)?
  • Wurden Werbungskosten (und eventuell andere abzugsfähige Kosten, die Sie geltend gemacht haben) korrekt verrechnet?
  • Hat das Finanzamt eventuelle außergewöhnliche Belastungen (z. B. Krankheitskosten) in der Höhe anerkannt, die Sie beantragt haben? Falls nicht, schauen Sie sich die Begründung an. Vergleichen Sie sie gegebenenfalls mit Ihren Belegen und/oder Steuerbescheiden aus den Vorjahren. Sollten Sie nicht der gleichen Meinung sein wie das Finanzamt, können Sie jederzeit Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen.
Tipp: Immer Kopien von Belegen machen und alte Steuerbescheide aufbewahren!

Einspruch einlegen? So geht’s:

Grundsätzlich können Sie immer Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid einlegen. Aber Achtung: Der Einspruch befreit Sie nicht davon, eventuelle Forderungen des Finanzamts (Nachforderungen) zu begleichen. Um einen Zahlungsaufschub zu erreichen, müssen Sie zusätzlich beantragen, die Vollziehung auszusetzen. Wenn Ihr Einspruch erfolgreich ist, erhalten Sie einen korrigierten Steuerbescheid. Wenn das Finanzamt jedoch bei seiner Meinung bleibt, erhalten Sie eine formelle Einspruchsentscheidung. In diesem Fall bleibt Ihnen nur noch der Weg zur Klage. Die Frist für den Einspruch beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids. Der Steuerbescheid gilt am dritten Tag nach Aufgabe bei der Post als bekannt gegeben.

Das gilt es beim Einspruch zu beachten:

  • Wenn Sie Einspruch gegen einen Steuerbescheid einlegen, wird der gesamte Steuerbescheid nochmals geprüft. Das bedeutet: Das Finanzamt überprüft jede einzelne Angabe in der Steuererklärung erneut – auch diejenigen, bei denen möglicherweise ein Fehler zu Ihren Gunsten vorliegt.
  • Wenn offensichtlich ist, dass der Steuerbescheid zu Ihren Ungunsten fehlerhaft ist, ändert das Finanzamt den Steuerbescheid und Ihr Einspruch ist damit hinfällig.
  • Es kann jedoch auch passieren, dass das Finanzamt weitere Fehler findet, die bisher zu Ihren Gunsten waren. Wenn solche Fehler zu Steuernachzahlungen führen würden, muss Ihnen das Finanzamt eine sog. "Verböserung" ankündigen. Dann haben Sie noch eine Chance: Wenn Sie Ihren Einspruch zurückziehen, bleibt alles beim Alten.

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