Steuerklassen, Steuerklassenkombinationen und Steuerklassenwechsel

Steuerklassen, Steuerklassenkombinationen und Steuerklassenwechsel

Ihre Steuerklasse beeinflusst die Höhe der Lohnsteuer, die Ihr Arbeitgeber ans Finanzamt abführt. Als Steuerzahlende können Sie dabei ein Wörtchen mitreden – und zwar, indem Sie Ihre Steuerklasse selbst wählen. Das geht in bestimmten Fällen und lohnt sich vor allem für frisch verheiratete Paare. Aber auch wenn ein:e Partner:in in den Ruhestand geht oder deutlich mehr bzw. weniger verdient als bisher stellt sich die Frage: Welche Steuerklasse ist die beste? Auf dieser Seite erfahren Sie alles zur Steuerklassenwahl, dem Steuerklassenwechsel und wie Sie die optimale Steuerklasse wählen.

Text Link
Inhaltsverzeichnis

Wofür gibt es Lohnsteuerklassen?

Jede:r Arbeitnehmer:in wird durch das Finanzamt einer bestimmten (Lohn-)Steuerklasse zugeordnet. Die Steuerklasse definiert dabei, wie viel Lohnsteuer jeden Monat an das Finanzamt fließt. Welche Steuerklasse Ihnen zugeordnet wird, richtet sich in erster Linie nach Ihrem Familienstand. Die Steuerklassen unterscheiden sich durch verschiedene Freibeträge und Pauschalen abhängig von Ihrer Lebens- und Erwerbssituation. So wird zum Beispiel eine zweite Erwerbstätigkeit höher besteuert, während ein:e verheiratete:r Arbeitnehmer:in mit Kindern von Freibeträgen profitieren kann.

Diese Steuerklassen gibt es

In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen. Vereinfacht erklärt finden sich in

  • Steuerklasse I: alleinstehende Arbeitnehmer:innen (ledig, getrennt lebend oder geschieden).
  • Steuerklasse II: Alleinstehende mit Kind.
  • Steuerklasse III: verheiratete Arbeitnehmer:innen, deren Ehepartner keinen oder relativ wenig Arbeitslohn bezieht. Dieser erhält automatisch Steuerklasse V.
  • Steuerklasse IV: verheiratete Arbeitnehmer:innen, die beide Arbeitslohn in ähnlicher Höhe beziehen.
  • Steuerklasse IV mit Faktor: verheiratete Arbeitnehmer:innen, die beide Arbeitslohn in ähnlicher Höhe beziehen. Der Faktor bewirkt hierbei eine genauere Verteilung der Steuerlast.
  • Steuerklasse V: verheiratete Arbeitnehmer:innen, deren Ehepartner:innen die Eintragung in III gewählt hat.
  • Steuerklasse VI: Arbeitnehmer:innen, die Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern beziehen.

Steuerklassenkombinationen bei Ehepartnern

Als Ehegatten oder Lebenspartner:innen können Sie Ihre Steuerklasse selbst wählen, wenn Sie beide einen Wohnsitz in Deutschland haben und nicht dauerhaft getrennt leben.

Welche Möglichkeiten gibt es und welche ist die beste Wahl für meine Situation?

Steuerklassenkombination IV/IV

Nach der Heirat teilt Ihnen das Finanzamt automatisch die Steuerklassen IV zu, dazu müssen Sie nichts weiter tun. Diese Kombination eignet sich für Sie, wenn Sie und ihr:e Partner:in ungefähr gleich viel verdienen. Eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung am Jahresende besteht nicht.

Praxistipp: In den meisten Fällen lohnt es sich trotzdem eine Steuererklärung abzugeben, da Sie bei dieser Kombination in aller Regel unterjährig zu viel Lohnsteuer zahlen und sich über eine Erstattung freuen können.

Steuerklassenkombination III/V

Verdienen Sie oder ihr:e Partner:in den Großteil des Familieneinkommens und ihr:e Partner:in arbeitet gar nicht oder nur in geringem Umfang? Dann sollten Sie aktiv werden und die Steuerklassenkombination III und V wählen. Diese lohnt sich für Sie eher. Wobei der/die Besserverdienende Steuerklasse III wählt und der/die andere Partner:in entsprechend Steuerklasse V.

Was ist Ihr Vorteil? Der unterjährige Steuerabzug in Steuerklasse III ist relativ gering. Daher haben Sie insgesamt mehr Netto jeden Monat.

Was gibt es dabei zu bedenken? Bei dieser Kombination sind Sie verpflichtet, am Ende des Jahres eine Steuererklärung einzureichen. Zudem kommt es hier häufig zu Steuernachzahlungen.

Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor

Wollen Sie eine Steuernachzahlung am Ende des Jahres verhindern, kann die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor eine gute Wahl für Sie sein. Der Faktor bewirkt hier, dass jeder prozentual die Lohnsteuer zahlt, die er:sie zum gemeinsamen Einkommen beiträgt. Wie bei der Kombination IV/IV ohne Faktor eignet sich auch die Kombination mit Faktor am ehesten für Paare mit ähnlich hohem Einkommen. Was ist der Unterschied zur Kombination IV/IV? Die monatliche Lohnsteuerbelastung ist in diesem Fall geringer als ohne Faktor. Sie profitieren also auch hier von mehr Netto jeden Monat. Die Abgabe einer Steuererklärung am Ende des Jahres ist hier ebenfalls verpflichtend.

Wann ist ein Wechsel sinnvoll und was ist zu beachten?

Seit 2020 ist der Steuerklassenwechsel mehrmals im Jahr und ohne Einschränkungen möglich.

Praxistipp: Um sicherzustellen, dass der Wechsel noch für das laufende Jahr berücksichtigt wird, sollten Sie den Antrag bis zum 30. November beim Finanzamt einreichen.

Mehr Elterngeld mit der richtigen Steuerklasse

Mit der richtigen Steuerklassenwahl können Sie die Höhe des Elterngelds beeinflussen! Der Grund: Der Nettolohn der letzten 12 Monate vor dem Monat der Geburt ist maßgeblich für die Berechnung der Höhe des Elterngeldes. In aller Regel ist für die Person, die Elterngeld bezieht, die Steuerklasse III zu empfehlen. Um sicher zu gehen, dass die günstigere Steuerklasse berücksichtigt wird, lohnt es sich schnell zu sein und den Wechsel mindestens 7 Monate vor Geburt des Kindes zu beantragen.

Steuerklassenwechsel bei drohender Arbeitslosigkeit

Vorsicht ist geboten, wenn Sie die Steuerklassenkombination während der Arbeitslosigkeit wechseln möchten. Grund dafür ist, dass die Agentur für Arbeit einen Wechsel nur dann berücksichtigt, wenn das Arbeitslosengeld durch den Wechsel niedriger ausfällt.

Praxistipp: Lassen Sie sich bei drohender Arbeitslosigkeit, wenn möglich, schon im Vorfeld beraten. Ein rechtzeitiger Steuerklassenwechsel kann sich lohnen!

Tipp: Eine Steuererklärung lohnt sich

Wer nicht die optimale Steuerklassenkombination gewählt hat, zahlt deswegen nicht mehr Steuern. Die übers Jahr einbehaltene Lohnsteuer ist nur eine "Vorauszahlung" – abgerechnet wird erst mit der Steuererklärung im nächsten Jahr. Und dann kann können sich die, die zu viel versteuert haben, auf eine Steuererstattung freuen.

Jetzt durchstarten mit TAXMAN!

  • Keine lästigen Steuerformulare, kein umständliches Behördendeutsch
  • Sicher dank lokaler Datenhaltung und ELSTER-Ansicht
  • Umfangreichste Hilfe seiner Klasse